Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase – Neues Beratungskonzept für die Hephata Wohnen gGmbH

Was ist damit gemeint? Der Gesetzgeber hat sich vorgenommen, auch Menschen mit Behinderung eine individuelle und persönliche Beratung zu diesem Thema zukommen zu lassen. Die gesetzlichen Krankenkassen finanzieren das Beratungsangebot bis Ende 2021 zunächst pauschal für Einrichtungen wie die Hephata Wohnen gGmbH.

Es geht darum, den gesetzlich Versicherten zu ermöglichen, Vorstellungen darüber zu entwickeln, wie mithilfe palliativer Maßnahmen die letzte Lebensphase gestaltet werden kann. Dabei spielen die Möglichkeiten und die Grenzen medizinischer Interventionen sowie palliativ-medizinischer und palliativ-pflegerischer Maßnahmen natürlich eine wichtige Rolle.

Entstehen wird in der Hephata Wohnen gGmbH eine gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase als flächendeckendes, aber individuell zugeschnittenes Beratungsangebot über die medizinisch-pflegerische Versorgung und Betreuung in der letzten Lebensphase. Dabei soll bedürfnisorientiert auf medizinische Abläufe in der letzten Lebensphase und während des Sterbeprozesses eingegangen werden. Menschen erhalten die Möglichkeit, mögliche Notfallsituationen zu besprechen und sich in der Beratung für geeignete Maßnahmen zur palliativen und psychosozialen Versorgung zu entscheiden. Bestandteil der Beratungsgespräche soll auch das Angebot zur Aufklärung über bestehende rechtliche Vorsorgeinstrumente (insbesondere Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsvollmacht) bzw. die Möglichkeit ihrer Aktualisierung sein. Für den Personenkreis der Menschen mit geistiger Behinderung wird das u.a. bedeuten, das Thema in eine verständliche Sprache und eine verstehbare Struktur zu bringen.

Wir finden, dass das ein wichtiges Thema für Hephata ist und möchten dazu – vorbehaltlich der Zusage der Finanzierung durch die Krankenkassen in NRW – ein eigenes Projekt starten. Dieses soll voraussichtlich Mitte November 2018 beginnen und bis Ende 2021 laufen.

Sie möchten mehr über das Angebot wissen? Klicken Sie hier: Vorsorgeplanung

Zur Installierung dieses Angebotes suchen wir insgesamt vier Kolleginnen und Kollegen die sich als Fachkräfte mit Berufserfahrung mit diesem Thema und der Entwicklung einer flächendeckenden Beratungsstruktur für Hephata beschäftigen möchten. Mit der Aufgabe verbunden ist ein Stellenumfang von 19,5 Wochenstunden und die Bereitschaft, eine bestimmte regionale Struktur abzudecken die sich über ca. 3-4 unserer Wohnen-Regionen erstreckt. Zur Koordination der vier Personen und des Projektes soll eine von ihnen mit einem Stellenumfang von 30 Stunden beschäftigt werden. Frau Möller, Regionalleitung im Kreis Euskirchen/Rhein-Sieg-Kreis, wird inhaltlich für dieses Projekt verantwortlich sein und die Steuerung übernehmen.

Für die Übernahme der Aufgabe ist der erfolgreiche Abschluss einer einschlägigen Weiterbildung erforderlich (§ 132g Abs. 3 SGB V). Diese beginnt im September 2018 und hat insgesamt einen Umfang 11 Tagen (Theorie), einer Praxisphase und einer Abschlusspräsentation Ende März 2019. Die Weiterbildung findet in Berlin bei der Bundesakademie für Kirche und Diakonie statt.

 

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Heilerziehungspfleger/in im Projekt „gesundheitliche Versorgungsberatung für die letzte Lebensphase“

Koordinator/in im Projekt „gesundheitliche Versorgungsberatung für die letzte Lebensphase“